Deutscher Behälterglasmarkt verzeichnet einen schwächeren Jahresauftakt
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Der Absatz von Behälterglas in Deutschland ist im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 3,4 % auf rund 929.000 t zurückgegangen. Rückläufig entwickelten sich nach Angaben des Aktionsforums Glasverpackung sowohl der Inlands- als auch der Auslandsabsatz. Das Segment Getränkeflaschen verzeichnete im Berichtszeitraum einen besonders starken Absatzrückgang.
Absatz von Getränkeflaschen sinkt um 5 %
Im Segment Getränkeflaschen ging der Absatz im ersten Quartal 2026 gegenüber dem Vorjahr um 5 % zurück. Dabei verzeichneten sämtliche Teilsegmente rückläufige Mengen. Bei Bier und Spirituosen sank der Absatz um 1,1 %, bei Wein und Schaumwein um 8,6 %. Das nicht-alkoholische Segment Wasser, Milch und Saft verzeichnete einen Rückgang um 5,4 %.
Unterschiedliche Entwicklung bei Lebensmittelverpackungen
Der Absatz von Verpackungsglas für Lebensmittel und Verpackungsglas für Pharma und Kosmetik blieb im ersten Quartal 2026 stabil. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum wurde keine Veränderung verzeichnet.
In den beiden Teilsegmenten zeigt sich ein unterschiedliches Bild. Bei Verpackungsglas für Lebensmittel ohne Obst, Gemüse und Sauerkonserven (OGS) ging der Absatz um 1,7 % zurück. Das Teilsegment Verpackungsglas mit OGS verzeichnete dagegen ein Wachstum von 2,6 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Aktionsforum warnt vor zusätzlichen Belastungen
Nach Einschätzung von Dorothée Richardt, Sprecherin des Aktionsforums Glasverpackung, zeigt die Absatzentwicklung bei Getränkeflaschen, dass sich der Behälterglasmarkt noch nicht erholt hat. Zusätzliche regulatorische Belastungen in wichtigen Abnehmerbranchen könnten die angespannte Lage weiter verschärfen. Richardt verweist dabei auf die geplante Erhöhung der Verbrauchsteuer auf Schaumwein und Spirituosen.
Weitere fiskalische Belastungen könnten nach Einschätzung des Aktionsforums Nachfragerückgänge verstärken. Die Auswirkungen auf die gesamte Lieferkette sollten daher sorgfältig abgewogen und geprüft werden, ob der erwartete Nutzen der Maßnahme in einem angemessenen Verhältnis zu den wirtschaftlichen Belastungen stehe.