Glühweinbecher mitnehmen – Ist das erlaubt oder Diebstahl?
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Die Vorweihnachtszeit beginnt und damit starten nun auch die Weihnachtsmärkte.
Beim Bummel auf dem Weihnachtsmarkt zu „Last Christmas“ und „Alle Jahre wieder“ kommt man an Ständen mit Holzschnitzereien und Süßigkeiten vorbei. Es duftet nach Bratwürstchen, Lebkuchen und Glühwein.
Und da sind wir schon beim Thema. Oft haben die Glühweinstände Becher mit schönen Motiven oder ungewöhnlichen Formen, die man gerne mit nach Hause nehmen möchte - manche Menschen sammeln diese sogar. Und schließlich hat man Pfand für den Becher bezahlt, also hat man ihn damit doch eigentlich gekauft. Oder doch nicht?
Leider ist dies ein Irrglaube. Sie erwerben nämlich nur den Becherinhalt. Der Becher selbst wird Ihnen für die Zeit des Trinkens geliehen, bleibt aber Eigentum des Standbesitzers.
Das Einstecken der Tasse ist zwar kein Diebstahl, wird aber als Unterschlagung gewertet. Da es sich bei dem Becher nur um eine geringwertige Sache handelt, wird die Unterschlagung jedoch nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Selbst bei einer Anzeige des Standbetreibers würde die Staatsanwaltschaft die Sache vermutlich wegen Geringfügigkeit einstellen.
Am besten fragen Sie den Standbetreiber einfach, ob Sie den Becher mit nach Hause nehmen dürfen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.