Schweiz diskutiert Rücknahmepflicht für Getränkekartons und Einwegverpackungen
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InnoRecycling und RecyPac verständigen sich auf Absichtserklärung
Aktuell gelten gebrauchte Kunststoffverpackungen und Getränkekartons in der Schweiz als Siedlungsabfälle, weshalb die Entsorgung dieser Verpackungen in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand fällt.
Private Organisationen dürfen diese Wertstoffe nur sammeln, wenn sie über eine Konzession der jeweils zuständigen Gemeinde verfügen. Im Sommer hatte nun der schweizerische Bundesrat eine angepasste Verordnung zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in die Vernehmlassung geschickt, die auch eine „Generalüberholung“ der bestehenden Verpackungsverordnung (VerpV) vorsieht.
Gemäß dem Vorschlag des Bundesrats soll eine subsidiäre Rücknahmepflicht bei Getränkekartons und Einwegverpackungen aus Kunststoff eingeführt werden. Als Verwertungsquote bei rücknahmepflichtigen Getränkekartons sollen 70 % greifen, für rücknahmepflichtigen Einwegverpackungen aus Kunststoff mindestens 55 %.
Vor diesem Hintergrund haben sich die InnoRecycling AG und die Branchenorganisation RecyPac am 30. Oktober 2025 auf eine Absichtserklärung verständigt. Die Branchenorganisation RecyPac baut im Auftrag seiner Mitglieder ein schweizweit einheitliches und flächendeckendes Recyclingsystem für Kunststoffverpackungen und Getränkekartons auf.